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Viele Deutsche besitzen Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte in Spanien. Doch nur wenige wissen, dass sie ihre Erbfolge explizit regeln müssen, um unerwünschte gesetzliche Folgen zu vermeiden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Deutscher ein rechtsgültiges Testament in Spanien errichten, welche Besonderheiten im spanischen Erbrecht gelten – und wie Sie Streit und Doppelbesteuerung vermeiden.


📜 Gilt mein deutsches Testament auch in Spanien?

Grundsätzlich: Ja, aber nur eingeschränkt.

Dank der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) können Deutsche in Spanien ihr heimisches Erbrecht wählen – aber nur, wenn dies ausdrücklich im Testament festgehalten wird.

Ohne eine solche Rechtswahl gilt automatisch spanisches Erbrecht – mit Pflichtteilsansprüchen, die sich stark vom deutschen Recht unterscheiden.


🇪🇸 Unterschiede zwischen deutschem & spanischem Erbrecht

Aspekt Deutsches Recht Spanisches Recht
Rechtswahl möglich Ja Ja
Pflichtteil 50 % für Kinder 2/3 des Nachlasses an Kinder zwingend
Testierfreiheit Hoch Stark eingeschränkt (nur 1/3 frei verfügbar)
Notarielle Form nötig? Nein Empfohlen (für Rechtssicherheit)

🧾 Wie errichte ich ein Testament in Spanien?

Sie haben drei Möglichkeiten:

  1. Einseitiges notarielles Testament (Testamento abierto)

    • vor spanischem Notar

    • am häufigsten & rechtssicher

  2. Holographisches Testament (Testamento ológrafo)

    • vollständig handschriftlich, mit Datum & Unterschrift

    • muss später gerichtlich bestätigt werden

  3. Deutsches Testament mit Rechtswahlklausel

    • beim Notar in Deutschland

    • muss ggf. übersetzt & ins zentrale Testamentsregister Spaniens (Registro de Últimas Voluntades) eingetragen werden


📝 Inhaltliche Empfehlungen für Ihr Testament

  • Rechtswahlklausel (z. B. „Es gilt deutsches Erbrecht“)

  • Benennung eines oder mehrerer Erben

  • ggf. Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen

  • Angaben zu Immobilien in Spanien

  • Wunsch zur Beurkundung durch spanischen Notar (für zusätzliche Rechtswirkung)


🏛️ Nachlassabwicklung in Spanien: Das müssen Erben wissen

  • Erbschaft muss beim Finanzamt angemeldet werden (Modelo 650)

  • Eigentumsübertragung muss notariell erfolgen (z. B. für Immobilien)

  • Ohne Testament gilt das spanische gesetzliche Erbrecht, auch für deutsche Staatsbürger

  • Die spanische Erbschaftssteuer fällt unabhängig vom Wohnsitz an

Unsere Anwälte regeln den gesamten Nachlass – auch grenzüberschreitend und mehrsprachig.


🧑‍⚖️ Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Unsere deutschsprachigen Anwälte helfen Ihnen bei:

  • Erstellung eines rechtssicheren Testaments

  • Eintragung ins spanische Testamentsregister

  • Vermeidung von Pflichtteilskonflikten

  • Nachlassabwicklung & Erbschaftssteuererklärung

  • Koordination mit deutschen Erben und Notaren


❓ FAQ: Testament & Erbe in Spanien für Deutsche

Kann ich mein deutsches Testament einfach übernehmen?
Ja, aber nur mit Rechtswahlklausel und ggf. beglaubigter Übersetzung.

Was passiert ohne Testament?
Dann gilt automatisch das spanische Erbrecht mit Pflichtteilspflicht – auch für Deutsche.

Wie finde ich heraus, ob ein Testament existiert?
Über das spanische Zentralregister für Testamente (Registro de Últimas Voluntades), abrufbar über Notare oder Anwälte.

Muss ich mein Testament registrieren lassen?
Notarielle Testamente werden automatisch registriert. Für ausländische Testamente ist eine manuelle Registrierung empfehlenswert.


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Ob Sie Eigentümer, Erblasser oder Erbe sind – unsere deutschsprachigen Anwälte begleiten Sie bei der Testamentserstellung und Nachlassabwicklung. Rechtssicher, klar und grenzüberschreitend.

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