Spanien zieht nicht nur Touristen, sondern auch digitale Nomaden, Freelancer und Unternehmer aus ganz Europa an. Als Ausländer selbstständig in Spanien zu arbeiten ist möglich – aber mit klaren rechtlichen und steuerlichen Vorgaben verbunden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie sich als sogenannter Autónomo in Spanien anmelden, welche Pflichten Sie haben – und wie ein Anwalt Ihnen den Weg erleichtert.
👤 Was ist ein Autónomo in Spanien?
Ein „Autónomo“ ist ein Einzelunternehmer oder Freiberufler, der auf eigene Rechnung arbeitet. Diese Form eignet sich für:
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Freelancer (IT, Design, Beratung, etc.)
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kleine Gewerbetreibende
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Online-Unternehmer
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Selbstständige ohne große Mitarbeiterstruktur
Sie müssen in Spanien angemeldet, steuerlich erfasst und sozialversichert sein.
✅ Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
Um sich in Spanien als Ausländer selbstständig zu machen, brauchen Sie:
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NIE-Nummer (persönliche Steuernummer)
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Spanisches Bankkonto
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Wohnsitz in Spanien oder Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
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Anmeldung bei:
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Finanzamt (Agencia Tributaria)
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Sozialversicherung (Seguridad Social)
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EU-Bürger benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger nur mit passendem Visum (z. B. Selbstständigenvisum).
📂 Schritt-für-Schritt: So melden Sie sich als Autónomo an
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NIE-Nummer beantragen
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Censo de Actividades beim Finanzamt (Modelo 036 oder 037)
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Sozialversicherung anmelden (innerhalb von 60 Tagen)
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Ggf. Anmeldung beim Gemeindeamt (Ayuntamiento) bei Geschäftstätigkeit vor Ort
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Faktura-System einrichten (digitale Rechnungen mit NIF, IVA etc.)
Ein Anwalt kann den gesamten Anmeldeprozess mit Vollmacht für Sie übernehmen.
💸 Steuern & Sozialabgaben für Selbstständige
| Pflicht | Details |
|---|---|
| Monatlicher Sozialversicherungsbeitrag | ab ca. 230 €/Monat, steigt mit Einkommen und Dauer |
| Einkommensteuer (IRPF) | progressiv, 19–47 % |
| Umsatzsteuer (IVA) | meist 21 %, mit vierteljährlicher Meldung |
| Buchhaltung & Faktura | Pflicht zur Aufzeichnung & Rechnungsstellung |
Es gibt reduzierte Tarife für Neugründer (tarifa plana) in den ersten 12–24 Monaten.
⚖️ Häufige Fallstricke für Ausländer
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Anmeldung ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung
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falsche oder fehlende Steuererklärungen
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Scheinselbstständigkeit (nur ein Auftraggeber)
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fehlende oder unvollständige Buchführung
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doppelte Steuerpflicht in Deutschland
Daher ist die rechtliche Begleitung von Beginn an entscheidend – auch zur Klärung der Steuerpflicht im Heimatland.
🧑⚖️ Wie wir Sie unterstützen
Unsere deutschsprachigen Anwälte begleiten Sie:
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bei der kompletten Anmeldung als Autónomo
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bei Visa- und Aufenthaltsfragen (für Nicht-EU-Bürger)
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bei allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
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bei Vertragsprüfung mit Auftraggebern
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bei Streitigkeiten mit Behörden oder Kunden
❓ FAQ: Selbstständig in Spanien als Ausländer
Kann ich mich als Deutscher ohne Visum selbstständig machen?
Ja – als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, aber eine NIE-Nummer und eine ordentliche Anmeldung.
Was kostet die Selbstständigkeit in Spanien monatlich?
Rechnen Sie mit ca. 230 € Sozialversicherung und zusätzlichen Steuern, abhängig vom Umsatz.
Kann ich parallel in Deutschland angemeldet bleiben?
Nur, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort bleibt – bei dauerhafter Tätigkeit in Spanien wird dort meist die Steuerpflicht ausgelöst.
Wie schnell kann ich starten?
Mit allen Unterlagen und Unterstützung ist eine Anmeldung innerhalb weniger Tage möglich.
📞 Starten Sie Ihre Selbstständigkeit – rechtssicher & vorbereitet
Unsere deutschsprachigen Anwälte begleiten Sie vom Antrag bis zur Anmeldung – ob digital oder vor Ort. Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie loslegen.