Selbstständig in Spanien als Ausländer – So funktioniert der Start als Autónomo

Spanien zieht nicht nur Touristen, sondern auch digitale Nomaden, Freelancer und Unternehmer aus ganz Europa an. Als Ausländer selbstständig in Spanien zu arbeiten ist möglich – aber mit klaren rechtlichen und steuerlichen Vorgaben verbunden.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie sich als sogenannter Autónomo in Spanien anmelden, welche Pflichten Sie haben – und wie ein Anwalt Ihnen den Weg erleichtert.


👤 Was ist ein Autónomo in Spanien?

Ein „Autónomo“ ist ein Einzelunternehmer oder Freiberufler, der auf eigene Rechnung arbeitet. Diese Form eignet sich für:

  • Freelancer (IT, Design, Beratung, etc.)

  • kleine Gewerbetreibende

  • Online-Unternehmer

  • Selbstständige ohne große Mitarbeiterstruktur

Sie müssen in Spanien angemeldet, steuerlich erfasst und sozialversichert sein.


✅ Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

Um sich in Spanien als Ausländer selbstständig zu machen, brauchen Sie:

  • NIE-Nummer (persönliche Steuernummer)

  • Spanisches Bankkonto

  • Wohnsitz in Spanien oder Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis

  • Anmeldung bei:

    • Finanzamt (Agencia Tributaria)

    • Sozialversicherung (Seguridad Social)

EU-Bürger benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger nur mit passendem Visum (z. B. Selbstständigenvisum).


📂 Schritt-für-Schritt: So melden Sie sich als Autónomo an

  1. NIE-Nummer beantragen

  2. Censo de Actividades beim Finanzamt (Modelo 036 oder 037)

  3. Sozialversicherung anmelden (innerhalb von 60 Tagen)

  4. Ggf. Anmeldung beim Gemeindeamt (Ayuntamiento) bei Geschäftstätigkeit vor Ort

  5. Faktura-System einrichten (digitale Rechnungen mit NIF, IVA etc.)

Ein Anwalt kann den gesamten Anmeldeprozess mit Vollmacht für Sie übernehmen.


💸 Steuern & Sozialabgaben für Selbstständige

Pflicht Details
Monatlicher Sozialversicherungsbeitrag ab ca. 230 €/Monat, steigt mit Einkommen und Dauer
Einkommensteuer (IRPF) progressiv, 19–47 %
Umsatzsteuer (IVA) meist 21 %, mit vierteljährlicher Meldung
Buchhaltung & Faktura Pflicht zur Aufzeichnung & Rechnungsstellung

Es gibt reduzierte Tarife für Neugründer (tarifa plana) in den ersten 12–24 Monaten.


⚖️ Häufige Fallstricke für Ausländer

  • Anmeldung ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung

  • falsche oder fehlende Steuererklärungen

  • Scheinselbstständigkeit (nur ein Auftraggeber)

  • fehlende oder unvollständige Buchführung

  • doppelte Steuerpflicht in Deutschland

Daher ist die rechtliche Begleitung von Beginn an entscheidend – auch zur Klärung der Steuerpflicht im Heimatland.


🧑‍⚖️ Wie wir Sie unterstützen

Unsere deutschsprachigen Anwälte begleiten Sie:

  • bei der kompletten Anmeldung als Autónomo

  • bei Visa- und Aufenthaltsfragen (für Nicht-EU-Bürger)

  • bei allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten

  • bei Vertragsprüfung mit Auftraggebern

  • bei Streitigkeiten mit Behörden oder Kunden


❓ FAQ: Selbstständig in Spanien als Ausländer

Kann ich mich als Deutscher ohne Visum selbstständig machen?
Ja – als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, aber eine NIE-Nummer und eine ordentliche Anmeldung.

Was kostet die Selbstständigkeit in Spanien monatlich?
Rechnen Sie mit ca. 230 € Sozialversicherung und zusätzlichen Steuern, abhängig vom Umsatz.

Kann ich parallel in Deutschland angemeldet bleiben?
Nur, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort bleibt – bei dauerhafter Tätigkeit in Spanien wird dort meist die Steuerpflicht ausgelöst.

Wie schnell kann ich starten?
Mit allen Unterlagen und Unterstützung ist eine Anmeldung innerhalb weniger Tage möglich.


📞 Starten Sie Ihre Selbstständigkeit – rechtssicher & vorbereitet

Unsere deutschsprachigen Anwälte begleiten Sie vom Antrag bis zur Anmeldung – ob digital oder vor Ort. Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie loslegen.

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