NIE Nummer in Spanien beantragen – So geht’s für Deutsche

NIE Nummer in Spanien beantragen – So geht’s für Deutsche

Ohne die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) geht in Spanien nichts: Kein Immobilienkauf, kein Bankkonto, keine Steuerzahlung, keine Anmeldung bei Behörden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie als Deutscher Ihre NIE beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen – und wie Sie den Antrag vor Ort oder per Vollmacht stellen können.


❓ Was ist die NIE?

Die NIE ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie wird von der Polizei oder Ausländerbehörde vergeben und dient:

  • der steuerlichen Identifikation

  • der Registrierung bei Behörden

  • als Voraussetzung für fast alle rechtlichen Geschäfte

Die NIE ist lebenslang gültig und besteht aus einem Buchstaben, sieben Ziffern und einem Kontrollbuchstaben (z. B. X-1234567-Y).


🧾 Wann brauche ich eine NIE?

Als Deutscher benötigen Sie eine NIE z. B. für:

  • Immobilienkauf oder -verkauf

  • Kontoeröffnung

  • Autozulassung

  • Arbeitsaufnahme oder Selbstständigkeit

  • Vertragsabschlüsse (Internet, Strom etc.)

  • Steuererklärungen in Spanien

  • Erbschaften & Schenkungen


📍 Wo & wie kann ich die NIE beantragen?

✅ In Spanien – bei der Policía Nacional:

  • Antragstellung persönlich oder mit Anwalt/Vollmacht

  • Termin über die Online-Plattform [Cita Previa] buchen

  • Abholung nach einigen Tagen

✅ In Deutschland – über das spanische Konsulat:

  • Nur für Nicht-Residenten möglich

  • Termin beim zuständigen Konsulat (z. B. Frankfurt, München, Berlin)

  • Bearbeitungsdauer: meist 2–6 Wochen

✅ Per Vollmacht:

Ein Anwalt in Spanien kann die NIE in Ihrem Namen beantragen, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können.


📋 Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokument Hinweis
Ausgefülltes Formular EX-15 NIE-Antragsformular
Pass oder Personalausweis Original + Kopie
Begründung (z. B. Immobilienkauf) Kaufvertrag, Reservierung, Jobangebot etc.
Zahlungsnachweis der Gebühr (Modelo 790, Código 012) Rund 10 € – vorab zu zahlen

Achtung: Manche Behörden verlangen Beglaubigungen oder Übersetzungen.


💶 Was kostet die NIE?

  • Verwaltungsgebühr: ca. 9–12 €

  • Anwaltliche Beantragung mit Vollmacht: ab ca. 100–200 €

  • Express-Service möglich (gegen Aufpreis)


🧑‍⚖️ Warum einen Anwalt beauftragen?

Unsere deutschsprachigen Anwälte übernehmen:

  • den gesamten NIE-Antrag für Sie

  • Kommunikation mit Behörden

  • Terminvereinbarung & Unterlagenprüfung

  • Vertretung vor Ort per Vollmacht

So vermeiden Sie Verzögerungen, Formfehler und doppelte Wege – besonders wenn Sie nicht in Spanien leben oder die Sprache nicht beherrschen.


❓ FAQ: NIE Nummer Spanien beantragen

Kann ich die NIE online beantragen?
Nein – nur Terminvereinbarung ist online möglich. Die Antragstellung selbst erfordert persönliche Anwesenheit oder eine Vollmacht.

Gibt es Unterschiede zwischen NIE und NIF?
Ja – NIE = Ausländerausweisnummer, NIF = Steuer-ID. Für Ausländer sind sie jedoch in der Praxis oft gleich.

Wie lange ist die NIE gültig?
Lebenslang – sie muss nicht verlängert werden.

Kann ich mehrere NIEs haben?
Nein – Sie haben nur eine eindeutige NIE, die für alle Geschäfte gilt.


📞 NIE-Nummer schnell & korrekt beantragen

Ob Sie nach Spanien auswandern, investieren oder arbeiten möchten – wir helfen Ihnen, Ihre NIE schnell und problemlos zu erhalten. Auf Wunsch auch vollständig per Vollmacht.

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