Immobilienverkauf in Spanien für Ausländer: Rechtlicher Leitfaden

Sie besitzen eine Immobilie in Spanien und möchten diese verkaufen? Als ausländischer Eigentümer müssen Sie nicht nur spanisches Immobilienrecht, sondern auch steuerliche Pflichten kennen. Ein kleiner Fehler kann zu hohen Nachzahlungen oder Verzögerungen führen.

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie der Immobilienverkauf in Spanien für Ausländer sicher, effizient und rechtlich korrekt abläuft.


🧾 Was Sie vor dem Verkauf beachten sollten

Bevor Sie den Verkauf in die Wege leiten, sollten Sie folgende Punkte klären:

  • Stimmt der Grundbucheintrag mit der tatsächlichen Nutzung überein?

  • Gibt es offene Belastungen, Hypotheken oder Schulden?

  • Sind alle Eigentümer korrekt im Grundbuch eingetragen?

  • Liegt ein Energieausweis (CEE) vor?

  • Sind Baugenehmigungen für Anbauten vorhanden?

Ein Anwalt prüft diese Unterlagen und bereitet den Verkauf rechtssicher vor.


📜 Ablauf eines Immobilienverkaufs in Spanien

  1. Vorbereitung der Dokumente
    (Grundbuchauszug, Energiezertifikat, letzte IBI-Steuerquittung)

  2. Verhandlung und Reservierung
    Käufer zahlt in der Regel eine Anzahlung (Contrato de Arras)

  3. Vertragserstellung
    Notarielle Kaufurkunde („Escritura de Compraventa“) wird vorbereitet

  4. Unterzeichnung beim Notar
    Zahlung des Restbetrags und Übergabe der Schlüssel

  5. Steuerliche Abwicklung
    Meldung beim Finanzamt und Zahlung der Verkaufssteuern


💸 Welche Steuern und Kosten entstehen für Verkäufer?

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Plusvalía Municipal Wertzuwachssteuer der Gemeinde
Capital Gains Tax (Veräußerungsgewinn) Für Nicht-Residenten: 19 %
3 % Quellensteuer Wird vom Käufer einbehalten, bei Nicht-Residenten Pflicht
Anwaltskosten 1 % – 1,5 % (optional, aber empfohlen)

Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie von der 3 %-Regelung befreit werden können oder Rückerstattungen möglich sind.


🧑‍⚖️ Warum ein Anwalt beim Verkauf unerlässlich ist

Ein erfahrener Immobilienanwalt schützt Sie vor:

  • rechtlichen Risiken (z. B. ungültige Verträge, fehlende Vollmachten)

  • verzögerten Zahlungen oder Problemen mit der Eigentumsübertragung

  • steuerlichen Fallstricken für Nicht-Residenten

  • Fehlern bei der Plusvalía-Berechnung

Auch wenn Sie nicht vor Ort sind, kann der Anwalt mit Vollmacht den gesamten Verkaufsprozess für Sie übernehmen.


❓ FAQ: Immobilienverkauf in Spanien für Ausländer

Muss ich persönlich nach Spanien reisen, um zu verkaufen?
Nein – mit einer notariellen Vollmacht kann Ihr Anwalt den Verkauf vollständig abwickeln.

Was passiert mit der 3 % Quellensteuer?
Diese wird bei Nicht-Residenten automatisch einbehalten und kann ggf. nachträglich teilweise zurückgefordert werden.

Wie lange dauert ein Verkauf durchschnittlich?
Mit vollständigen Unterlagen etwa 4 bis 6 Wochen vom Reservierungsvertrag bis zur notariellen Beurkundung.

Welche Dokumente benötigt der Käufer von mir?
Grundbuchauszug, Energiezertifikat, Eigentumsnachweise, letzte Steuerzahlungen, ggf. NIE-Nummer.


📞 Jetzt rechtssicher verkaufen – mit Expertenhilfe

Ein Immobilienverkauf in Spanien ist für Ausländer mit spezifischen Anforderungen verbunden. Unsere deutschsprachigen Anwälte übernehmen die gesamte rechtliche und steuerliche Abwicklung – effizient, transparent und zuverlässig.

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