Wenn deutsche Staatsangehörige Vermögen oder Immobilien in Spanien erben, greifen sie nicht automatisch auf das deutsche Erbrecht zurück. Spanien hat ein eigenes, komplexes Erbschaftssystem – und ausländische Erben müssen wichtige Regeln kennen, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
📜 Welches Erbrecht gilt bei einer Erbschaft in Spanien?
Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt grundsätzlich:
Das Erbrecht des Landes kommt zur Anwendung, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – sofern im Testament nichts anderes bestimmt wurde.
Das bedeutet:
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Hat der Verstorbene dauerhaft in Spanien gelebt, gilt in der Regel das spanische Erbrecht.
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Wird im Testament ausdrücklich deutsches Erbrecht gewählt, kann dieses angewendet werden – das muss jedoch klar und rechtssicher formuliert sein.
🏡 Was umfasst eine typische Erbschaft in Spanien?
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Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück)
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Bankguthaben auf spanischen Konten
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Fahrzeuge oder Unternehmensanteile
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Schulden, Hypotheken und öffentliche Abgaben (z. B. Grundsteuer)
Erben übernehmen nicht nur Vermögen – sondern auch Verbindlichkeiten.
🧾 Welche Dokumente benötigen Erben in Spanien?
Zur Nachlassabwicklung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
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Sterbeurkunde (international oder ins Spanische übersetzt)
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Testament oder gesetzlicher Erbschein (Certificate of Inheritance)
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NIE-Nummer der Erben
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Nachweis über das Erbe (z. B. Katasterauszug bei Immobilien)
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Vollmachten bei Abwesenheit
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Steuerdokumente für Erbschaftssteuer
Ein Anwalt kann bei der Beschaffung, Übersetzung und Anerkennung dieser Dokumente unterstützen.
💰 Erbschaftssteuer in Spanien
Die Erbschaftssteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones) wird in Spanien regional geregelt und fällt für alle Vermögenswerte an, die sich im Land befinden – auch wenn die Erben im Ausland leben.
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Steuerhöhe: je nach Region, Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert
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Freibeträge: für Ehepartner, Kinder und Eltern unterschiedlich
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Frist: Zahlung innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall (verlängerbar)
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Keine automatische Benachrichtigung: Erben müssen selbst aktiv werden
Fehlende oder verspätete Zahlung führt zu hohen Strafzinsen und Sanktionen.
🧑⚖️ Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Ein Anwalt für internationales Erbrecht in Spanien hilft Ihnen:
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das anwendbare Erbrecht korrekt zu bestimmen
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ein deutsches Testament in Spanien umzusetzen
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die Erbschaft rechtlich und steuerlich abzusichern
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notwendige Dokumente zu beschaffen
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Vollmachten und Behördengänge professionell zu regeln
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Konflikte mit Miterben oder Behörden zu vermeiden
Besonders wichtig: Vermeidung doppelter Besteuerung in Deutschland und Spanien.
❓ FAQ: Erbschaft in Spanien
Gilt mein deutsches Testament auch in Spanien?
Nur wenn es formgerecht ist und eine Rechtswahl (z. B. deutsches Erbrecht) enthält. Eine anwaltliche Prüfung wird empfohlen.
Was passiert ohne Testament?
Dann kommt das gesetzliche Erbrecht des Wohnsitzstaates zur Anwendung – meist das spanische Erbrecht.
Kann ich das Erbe ausschlagen?
Ja – auch in Spanien ist eine Ausschlagung möglich. Diese muss notariell erklärt werden.
Muss ich persönlich nach Spanien reisen?
Nein – mit einer notariellen Vollmacht kann ein Anwalt den gesamten Nachlassprozess übernehmen.
📞 Lassen Sie Ihre Erbschaft in Spanien rechtssicher regeln
Eine Erbschaft in Spanien ist keine reine Formsache. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung vermeiden Sie Haftungsrisiken und steuerliche Überraschungen. Unsere deutschsprachigen Anwälte führen Sie sicher durch den gesamten Prozess.