Doppelbesteuerung Spanien–Deutschland vermeiden – So funktioniert es

Immer mehr Deutsche leben in Spanien, arbeiten international oder besitzen dort Immobilien. Doch sobald Einkünfte in beiden Ländern anfallen, droht die sogenannte Doppelbesteuerung. Damit Sie nicht zweimal Steuern zahlen, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland die steuerliche Verteilung.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie das Abkommen funktioniert, was Sie melden müssen – und wie ein Anwalt oder Steuerberater Ihnen hilft.


📚 Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Das DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland und Spanien. Es verhindert, dass ein und dieselbe Einkunft doppelt besteuert wird – einmal im Wohnsitzland und einmal im Quellenland.

Ziel:
✅ Vermeidung doppelter Steuerlast
✅ Klarheit, welcher Staat welches Einkommen besteuert
✅ Gleichbehandlung von Bürgern beider Länder


🏠 In welchem Land bin ich steuerlich ansässig?

Sie gelten als steuerlich ansässig in dem Land, in dem Sie:

  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (über 183 Tage/Jahr) haben

  • Ihren Lebensmittelpunkt haben (Familie, Arbeit, Immobilien etc.)

Ein deutscher Rentner, der dauerhaft in Spanien lebt, gilt z. B. als in Spanien ansässig – und muss dort sein Welteinkommen deklarieren.


💰 Welche Einkünfte sind betroffen?

Typische Einkunftsarten bei grenzüberschreitenden Fällen:

Einkunftsart Wo wird sie versteuert?
Renten aus Deutschland Deutschland (mit Anrechnung in Spanien)
Vermietung spanischer Immobilie Spanien (lokal zu versteuern)
Dividenden & Kapitalerträge Quellenland (z. B. Deutschland), evtl. Ermäßigung möglich
Arbeitseinkommen Meist im Tätigkeitsland
Unternehmensgewinne Land der Betriebsstätte

Das Abkommen sieht für jede Einkunftsart eine individuelle Zuteilung vor.


🧾 Was muss ich in Spanien und Deutschland melden?

Auch wenn eine Einkunft nur in einem Land versteuert wird, muss sie im anderen Land deklariert werden – zur Anwendung der Entlastungsmethode:

  • Freistellungsmethode (typisch bei Arbeitseinkommen)

  • Anrechnungsmethode (bei Renten, Dividenden etc.)

Vergessen Sie die Meldung nicht – sonst drohen Strafsteuern.


⚖️ Wann Sie professionelle Hilfe benötigen

Die Anwendung des DBA ist komplex – besonders bei:

  • Wohnsitzwechsel oder doppeltem Wohnsitz

  • Einkünften aus mehreren Ländern

  • Verkauf von Immobilien in Spanien

  • Unklarer Ansässigkeit

  • Rückforderungen der Quellensteuer

Ein deutschsprachiger Anwalt oder Steuerberater mit DBA-Erfahrung hilft Ihnen, korrekte Erklärungen einzureichen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.


❓ FAQ: Doppelbesteuerung Spanien–Deutschland

Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe?
Dann kann es zu Doppelbesteuerung, Geldstrafen und Verzugszinsen kommen – sowohl in Spanien als auch in Deutschland.

Kann ich mir in Deutschland gezahlte Steuern zurückholen?
Teilweise – über das Bundeszentralamt für Steuern oder durch Anrechnung in Spanien.

Was gilt für deutsche Rentner in Spanien?
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden meist in Deutschland besteuert, müssen aber in Spanien angegeben werden.

Gibt es Freibeträge oder Steuervergünstigungen?
Ja – aber sie müssen korrekt beantragt und begründet werden.


📞 Beratung zur Doppelbesteuerung

Sie sind in Spanien steuerlich ansässig oder haben grenzüberschreitende Einkünfte? Unsere deutschsprachigen Experten unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung, Meldung und rechtssicheren Umsetzung aller Pflichten aus dem DBA.

error: Content is protected !!