Aufenthaltserlaubnis für Spanien: Visum, Voraussetzungen & Optionen

Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, nach Spanien auszuwandern – sei es aus beruflichen, familiären oder klimatischen Gründen. Doch auch als EU-Bürger sollten Sie die Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien genau kennen.


📌 Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien?

EU-Bürger benötigen kein klassisches Visum, müssen sich aber ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen offiziell registrieren lassen.
Nicht-EU-Bürger brauchen hingegen ein Visum sowie eine Aufenthaltsgenehmigung (TIE).

Typische Zielgruppen:

  • Rentner, die dauerhaft in Spanien leben möchten

  • Remote-Arbeiter mit Wohnsitzverlagerung

  • Selbstständige und Investoren

  • Familienangehörige im Rahmen der Familienzusammenführung

  • Studenten und Auszubildende


🧾 Aufenthaltstitel & Visa-Arten im Überblick

Typ Für wen geeignet
EU-Aufenthaltsregistrierung Deutsche & EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien
Digital Nomad Visum Remote-Arbeiter mit ausländischem Einkommen
Nicht-lukratives Visum Rentner & Personen ohne Erwerbstätigkeit
Arbeitsvisum Festangestellte mit spanischem Arbeitsvertrag
Selbstständigenvisum (Autónomo) Unternehmer & Freiberufler
Familiennachzugsvisum Angehörige von legalen Residenten
Studentenvisum Für Ausbildung, Studium oder Praktika

📂 Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis

Die genauen Anforderungen variieren je nach Visumstyp. Im Allgemeinen benötigen Antragsteller:

  • Gültigen Reisepass

  • NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero)

  • Krankenversicherung (privat oder gesetzlich)

  • Finanzielle Nachweise (z. B. Rentenbescheid, Kontoauszüge)

  • Wohnsitznachweis in Spanien (z. B. Mietvertrag)

  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis

Für bestimmte Visa, wie das Digital Nomad Visum, kommen spezielle Einkommensnachweise und Arbeitsverträge hinzu.


🏢 Wo wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt?

  • EU-Bürger melden sich beim Einwohnermeldeamt (Oficina de Extranjería) und beantragen dort ihr Zertifikat zur Aufenthaltsregistrierung.

  • Nicht-EU-Bürger stellen den Visumantrag über die zuständige spanische Botschaft oder ein Konsulat im Heimatland.

  • Nach Ankunft erfolgt die Beantragung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) bei der Polizei.

Die Unterstützung durch einen Anwalt kann die Wartezeiten deutlich verkürzen und Antragsfehler vermeiden.


🧑‍⚖️ Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Ein auf Ausländerrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen:

  • die richtige Aufenthaltskategorie zu wählen

  • Unterlagen korrekt vorzubereiten

  • Fristen einzuhalten

  • Formulare auszufüllen und online einzureichen

  • bei Behördenterminen (persönlich oder per Vollmacht) vertreten zu werden

Dies spart nicht nur Zeit, sondern schützt Sie auch vor Ablehnungen und Verzögerungen.


❓ FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Muss ich als Deutscher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Nicht direkt – aber nach 90 Tagen müssen Sie sich in Spanien registrieren lassen (NIE + Wohnsitzmeldung).

Wie lange dauert die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis?
Je nach Visum zwischen 20 und 90 Tagen. Fristen können regional abweichen.

Kann ich den Antrag auch online stellen?
Teilweise – einige Schritte sind digital möglich, andere (wie die TIE-Ausstellung) erfordern persönliches Erscheinen.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ein Anwalt kann Einspruch einlegen oder eine alternative Lösung (z. B. anderes Visum) vorschlagen.


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