Spanien ist nicht nur ein attraktives Urlaubsland, sondern auch ein spannender Standort für Gründer. Ob Gastronomie, Online-Business oder Beratungsfirma – viele Deutsche wollen eine Firma in Spanien gründen. Doch ohne genaue Kenntnis der rechtlichen Schritte und steuerlichen Anforderungen wird der Start schnell kompliziert.
Dieser Leitfaden erklärt, was Sie beachten müssen, und wie ein Anwalt Sie rechtssicher begleitet.
🧾 Voraussetzungen für die Firmengründung in Spanien
✅ NIE-Nummer (Steuernummer für Ausländer)
✅ Spanisches Bankkonto
✅ Gesellschaftsvertrag
✅ Firmensitz in Spanien
✅ Startkapital (je nach Gesellschaftsform)
✅ Notarielle Beurkundung
✅ Anmeldung beim Handelsregister & Finanzamt
⚖️ Beliebte Rechtsformen für Unternehmen
Gesellschaftsform | Geeignet für | Kapitalbedarf |
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Autónomo | Selbstständige/Freiberufler | kein Mindestkapital |
SL (Sociedad Limitada) | Kleine & mittlere Unternehmen | mind. 3.000 € Stammkapital |
SA (Sociedad Anónima) | Große Unternehmen & Investoren | mind. 60.000 € |
Sucursal (Zweigniederlassung) | Auslandsgesellschaften | kein eigenes Kapital erforderlich |
Die SL (vergleichbar mit der GmbH) ist die häufigste Form für ausländische Gründer in Spanien.
📝 Schritt-für-Schritt: So gründen Sie ein Unternehmen in Spanien
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NIE-Nummer beantragen
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Firmenname reservieren beim Zentralregister
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Gesellschaftskonto eröffnen und Kapital einzahlen
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Satzung erstellen (in Spanisch, juristisch korrekt)
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Notarielle Beurkundung der Gründung
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Eintragung ins Handelsregister
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Steuernummer (CIF) und Anmeldung beim Finanzamt
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Eröffnung der Geschäftstätigkeit (Lizenz, ggf. kommunale Genehmigungen)
Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, alle Unterlagen korrekt vorzubereiten und vermeidet Verzögerungen.
💼 Steuerliche Pflichten nach der Gründung
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Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades)
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Umsatzsteuer (IVA)
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Monatliche & jährliche Steuererklärungen
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Sozialversicherung für Angestellte & Unternehmer
Fehler bei der steuerlichen Anmeldung oder verspätete Erklärungen führen zu Geldbußen – besonders für ausländische Gründer ohne lokale Unterstützung.
🧑⚖️ Wie ein Anwalt Sie bei der Gründung unterstützt
Ein spanischer Wirtschaftsanwalt mit Deutschkenntnissen bietet:
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Beratung zur passenden Gesellschaftsform
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Erstellung und notarielle Beurkundung der Satzung
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Vollständige Abwicklung bei Handelsregister & Finanzamt
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Unterstützung bei Lizenz- und Standortfragen
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Langfristige steuerliche und rechtliche Begleitung
Auch eine Gründung mit Vollmacht aus dem Ausland ist möglich – ohne persönliche Anreise.
❓ FAQ: Firma gründen in Spanien
Kann ich als Deutscher in Spanien selbstständig werden?
Ja – entweder als “Autónomo” (Einzelunternehmer) oder über eine Kapitalgesellschaft.
Wie lange dauert eine Firmengründung in Spanien?
In der Regel 2 bis 4 Wochen – mit Anwalt oft deutlich schneller.
Benötige ich einen spanischen Partner?
Nein, Ausländer dürfen alleinige Eigentümer und Geschäftsführer einer spanischen Firma sein.
Kann ich die Firma vollständig aus dem Ausland gründen?
Ja – mit notarieller Vollmacht ist eine Gründung ohne Anwesenheit möglich.
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